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   BVerwG, 14.12.1966 - VI A 3.65   

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BVerwG, 14.12.1966 - VI A 3.65 (https://dejure.org/1966,8102)
BVerwG, Entscheidung vom 14.12.1966 - VI A 3.65 (https://dejure.org/1966,8102)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Dezember 1966 - VI A 3.65 (https://dejure.org/1966,8102)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zuständigkeit des Berufungsgerichts für Klagen nach § 580 Nr. 7 Zivilprozessordnung (ZPO) - Abweichung von einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 29.10.1964 - II C 160.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 14.12.1966 - VI A 3.65
    Der II. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hatte diesen Ausschluß jedoch für Rechtens erachtet (BVerwGE 19, 339 [BVerwG 29.10.1964 - II C 160.62]) und dazu ausgeführt, auch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren bedürfe die geschäftsmäßige Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten - mithin auch die Vertretung vor Gericht im Rahmen einer solchen Besorgung - der (dem Dipl.-Ing. S ... nicht erteilten) Erlaubnis nach der genannten Vorschrift, § 67 Abs. 2 VwGO, wonach vor dem Verwaltungsgericht und dem Oberverwaltungsgericht "jede Person", die zum sachgemäßen Vortrag fähig sei, als Bevollmächtigte auftreten könne, stehe nicht dagegen.

    Selbst wenn der Große Senat angerufen worden wäre und überhaupt einen Fall seiner Entscheidungsbefugnis angenommen hätte, wäre es aber genauso möglich gewesen, daß er die Rechtsansicht des II. Senats für richtig erachtet hätte, zumal da diese (wie in BVerwGE 19, 339 [BVerwG 29.10.1964 - II C 160.62] [340] dargetan) für das Verwaltungsstreitverfahren die zumindest vorherrschende ist.

  • BVerwG, 10.04.1963 - VIII B 16.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 14.12.1966 - VI A 3.65
    Im übrigen liegt nach der insoweit allerdings umstrittenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO ein Fall der Abweichung von einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts nicht einmal dann vor, wenn die in beiden Urteilen angewendeten Vorschriften wörtlich völlig übereinstimmen, aber in verschiedenen Gesetzen stehen (BVerwGE 16, 53 [BVerwG 10.04.1963 - BVerwG VIII B 16.62]).
  • BVerwG, 09.09.1963 - I C 55.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 14.12.1966 - VI A 3.65
    Mit seiner am 11. Februar 1965 beim Gericht eingegangenen Restitutionsklage macht der Kläger nunmehr geltend, am 11./19. Januar 1965 sei ihm die Entscheidung des I. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Juli 1963 - BVerwG I C 55.61 - zunächst durch verstümmelten Abdruck auf einer Karteikarte und sodann durch den Abdruck im Deutschen Verwaltungsblatt 1964 S. 36 bekanntgeworden, in der die bezeichnete Rechtsfrage anders als im Urteil des II. Senats entschieden worden sei.
  • VGH Baden-Württemberg, 07.06.1994 - 10 S 1538/93

    Zuständigkeit des Revisionsgerichts für eine Restitutionsklage -

    Zwar kann es nicht Aufgabe des Senats sein, im Rahmen einer Restitutionsklage die Rechtsüberzeugung des Revisionsgerichts zu korrigieren (vgl. BVerwG, Urteil vom 14.12.1966 - VI A 3.65 -, auf das im Zwischenurteil vom 18.5.1973 (a.a.O.) Bezug genommen wird).
  • BVerwG, 18.05.1973 - II A 2.72

    Rechtsmittel

    In dem von dem Oberbundesanwalt genannten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Dezember 1966 - BVerwG VI A 3.65 - bejahte das Revisionsgericht seine Zuständigkeit trotz des Wortlauts des § 584 Abs. 1 ZPO in Verbindung mit § 153 Abs. 1 VwGO mit der Begründung, sein Urteil sei von dem geltend gemachten Wiederaufnahmegrund betroffen; dem Berufungsgericht könne dem Sinne des Gesetzes nach nicht die Aufgabe zugedacht sein, im Rahmen einer Restitutionsklage die Rechtsüberzeugung des Revisionsgerichts zu korrigieren.
  • BVerwG, 11.01.1982 - 9 A 1.81

    Nichtigkeitsklage gegen einen Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts - Wirkung

    Nach dem Sinn dieser Vorschriften ist das Revisionsgericht immer dann zuständig, wenn seine Entscheidung von einem Wiederaufnahmegrund betroffen wird, für den es allein verantwortlich ist (Urteil vom 14. Dezember 1966 - BVerwG 6 A 3.65 -).
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